Die "wissenschaftliche" Begründung des RKI für die Verkürzung des Genesenenstatus

 

[Andreas Neider:] Wir ergänzen hier unseren Bericht über die skandalöse Verkürzung des Genesenstatus seitens des RKI.

 

Auf eine Nachfrage des Internetportals Telepolis nach der wissenschaftlichen Begründung für die Verkürzung des Genesensstatus antwortet das RKI: "ergänzend zur schon erwähnten wiss. Begründung der Stiko" mit diesen Referenzen:

"(1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)
(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34."

 

In dem Artikel von Andreas von Westphalen bei Telepolis heißt es dazu:

"Diese beiden britischen Untersuchungen stellen unter anderem fest, dass sich die Anzahl der Reinfektionen bei Omikron erhöht. Es fällt allerdings auf, dass keine der beiden Untersuchungen eine Aussage über die Schutzdauer von Menschen treffen, die mit der Omikron-Variante infiziert sind. (Das RKI schreibt explizit von dem verringerten Immunschutz von Omikron gegenüber Menschen, die sich mit der Delta-Variante infiziert hatten).

 

Tatsächlich ist es auch derzeit überhaupt nicht möglich, über die Schutzdauer von an Omikron-Infizierten zu urteilen, da hierfür noch gar nicht ausreichend Zeit ins Land gegangen ist. Wie also kann die Stiko eine Aussage hierüber treffen? Vor allem: Wie kann die Stiko die Gewissheit haben, dass sich diese Schutzdauer nur noch auf drei Monate beläuft?

 

Auf die entsprechende Nachfrage, wie die Stiko überhaupt jetzt schon eine Aussage zum Immunschutz nach einer Infektion mit Omikron treffen kann, erwiderte das RKI, man habe dem Gesagten nichts mehr hinzuzufügen."

 

Der Hinweis des RKI auf die "wissenschaftliche Begründung der Stiko" führt jedoch, wie wir gleich sehen werden, in die Irre, denn dort hieß es am 21.12.2021:

"Die STIKO ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 ausführt, kann  die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten."

 

Schaut man sich das genannte Bulletin nun genauer an, so begründet die Stiko ihre dreimontige Frist zwar mit einem Hinweis auf den nachlassendem Immunsschutz gegenüber einer Omikron-Infektion. In dem Bulletin wird jedoch davon gesprochen, dass durch die Impfungen "schwere Verläufe, Hospitalisierungen und Tod sowie Langzeitfolgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so weit wie möglich" reduziert werden sollen.

 

Zwar war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bulletins am 21.12. 2021 bekannt, dass sich in Südafrika auch bereits Genesene mit der Omikron-Variante infiziert hatten. Es war aber nicht bekannt, dass von einer Infektion Genesene bei einer Reinfektion mit der Omikron-Variante einen schweren Verlauf haben würden. Im Gegenteil, alle Daten aus Südafrika und auch aus Großbritannien sprachen dagegen. Und die mittlerweile aus Deutschland verfügbaren Daten über die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen sprechen ebenfalls eine deutlich andere Sprache. Von schweren Verläufen bei mit Omikron Reinfizierten kann hier keine Rede mehr sein. Mithin ist die jetzige Begründung des RKI im Hinblick auf die am 21.12.2021 abgegebene Begründung der Stiko als weitgehend überholt zu betrachten.

 

Weiterhin zitiert von Westphalen in seinem Telepolis-Beitrag mehrere Experten, die sich deutlich kritisch und dem RKI widersprechend geäußert haben:

"Klaus Stöhr, Virologe und Epidemiologe und ehemaliger Leiter des Globalen Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator, kommentiert auf Twitter: "Das sollen die Daten sein, die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Mon in D zu begründen? Wieviel Eigentore kann man eigentlich schießen: es wird jetzt sehr schnell immer mehr Genesene geben; mit mehrfacher Infektion! Soll das zum Impfen motivieren?"

 

Auf Nachfrage von Telepolis erklärte Alexander Kekulé kurz und bündig: "für die Anerkennung des Genesenenstatus von 3 mo und gleichzeitige Anerkennung der Impfung für 9 mo gibt es keine wissenschaftliche Begründung."

 

An einer anderen Stelle betont Kekulé: "Die Verkürzung des Genesenenstatus ist auch deshalb problematisch, weil sich in den kommenden Wochen sehr viele Menschen mit Omikron infizieren werden, die dann natürlich gegen eine weitere Infektion mit Omikron besser geschützt sind als die Geimpften." (Als Hintergrund sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Impfung weiterhin auf dem Wuhan-Variante basiert und nicht auf der Omikron-Variante)."

 

Man sieht daran, auf was für einer unwissenschaftlichen Basis die Nacht- und Nebel-Aktion des RKI beruht, die Tausende von Menschen von einem Tag auf den anderen an der weiteren Ausübung ihrer Grundrechte hindert.

 

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte fordert aufgrund dieser aktuellen Lage:

"Bei Rechtsverordnungen haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und -pflicht, wenn sie diese für verfassungswidrig halten. Dies ist anders als bei formellen Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zuständig sind. Durch die hier besprochene Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeutsam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug, an die genannten Einrichtungen delegiert.

Es wird zu prüfen sein, ob dies noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland berufen. Auch die Beamtinnen und Beamten sollten die auf der Hand liegende Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf diese Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen."

 

Man kann wirklich nur hoffen, dass die Gerichte diesem Handstreich  sobald als möglich ein Ende bereiten werden und der Genesenstatus endgültig auf dieselbe Dauer wie der Impfstatus verlängert wird.

 

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