Mitarbeiter des BMG: "Impfung schützt nicht vor Infektion."

In dem unten verlinkten Schriftwechsel von Zacharias Fögen, einem Arzt aus Kassel, mit dem Bundesgesundheitsministerium geht aus der Antwort, die ihm auf seine Anfragen hin gegeben wurde Folgendes hervor:

 

"Das Infektionsgeschehen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere zum Krankheitsbild COVID-19 wird seit Beginn der Impfkampagne vom Robert Koch-Institut genau beobachtet. Bedeutsam ist die Frage, ob und in welchem Umfang sog. Impfdurchbrüche zu verzeichnen sind. Wie durchgängig kommuniziert, schützen die Impfstoffe vor schweren Verläufen, nicht aber von einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2."

 

Widerspricht diese Antwort des BMG-Mitarbeiters nicht der am 10.12. vom Bundestag verabschiedeten berufsbezogenen Impfpflicht?

 

In der Begründung zum neuen Gesetz (siehe verlinktes Dokument, S.4.) heißt es:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf

 

"Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, essentiell. Die Impfung reduziert das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell."

 

Warum die Impfstoffe zwar vor schweren Verläufen, nicht aber vor Übertragung und Infektion schützen, könnte laut Zacharias Fögen damit erklärt werden, dass

"durch eine intramuskuläre Impfung kein IgA im Rachenschleim gebildet wird."

 

Alle Details des Schriftwechsels und das zitierte Fazit können hier nachgelesen werden:

https://zachariasfoegen.wordpress.com/2021/12/11/bmg-impfung-schuetzt-nicht-vor-infektion/

 

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