Die Zeitschrift Erziehungskunst veröffentlicht auf ihrer Homepage einen Beitrag von Markus von Schwanenflügel zur Kritik des Vorstands des Bundes der Freien Waldorfschulen an Antje Bek und Christoph Hueck. Wir geben den Text hier wieder.
Das Markenrecht als Machtinstrument
Von Markus von Schwanenflügel, November 2021
In der Novemberausgabe der Erziehungskunst informierte der Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS) die Leserinnen und Leser, dass das Seminar »Grundlagen der Waldorfpädagogik« der Akanthos-Akademie Stuttgart, welches sich an Menschen richtet, die einen »Einstieg in den Beruf des Waldorfpädagogen« suchen, vom BdFWS nicht anerkannt ist und darum die Kurse »weder inhaltlich noch rechtlich geeignet sind, den Beruf der Waldorflehrerin oder des Waldorflehrers ausüben zu können«.
Außerdem wies er darauf hin, »dass der BdFWS die dort genannten Dozent:innen nicht für geeignet hält, Waldorflehrer und Waldorflehrerinnen aus- oder weiterzubilden«.
Eine solche öffentliche Diskreditierung einer Ausbildungseinrichtung und von einzelnen Menschen ist m.E. in der Waldorfbewegung bisher einmalig. Der Vorstand gibt zwar keine inhaltliche Begründung für seine abwertende Beurteilung, er macht aber deutlich, warum er meint, dazu berechtigt zu sein. Dreh- und Angelpunkt seiner Argumentation ist, dass der BdFWS schon vor längerer Zeit »Waldorf« und »Rudolf Steiner« markenrechtlich für sich hat schützen lassen.
Dazu ist zunächst anzumerken, dass das Markenrecht dazu dienen soll, die wirtschaftlichen Interessen zu schützen, die mit der Nutzung eines bestimmten Namens verbunden sein können und nicht dazu, die Qualität eines Produktes zu sichern.
Die Eintragung des Namensrechtes durch den BdFWS wurde damals meines Wissens nicht öffentlich in der Waldorfschulbewegung diskutiert. Begründet wurde sie später immer damit, mit seiner Hilfe für die Qualität der Waldorfpädagogik sorgen zu können. Das geschieht heute bekanntlich z.B. dadurch, dass jede Schulinitiative, die »Waldorf« oder »Rudolf Steiner« in ihrem Namen führen will, ein vom BdFWS vorgegebenes Prüfungsverfahren durchlaufen muss, bevor sie das Recht dazu vom ihm zugesprochen bekommt. Die Zertifizierung ist aber an die Mitgliedschaft im BdFWS gebunden, sodass diese angestrebt werden muss und das Recht auf die Nutzung des Namens entzogen wird bzw. entzogen werden kann, wenn eine Schule – aus welchem Grunde auch immer – aus dem BdFWS austritt. Diese »Zusammenführung« der Mitgliedschaft im BdFWS bzw. der Akkreditierung als Waldorfbildungseinrichtung mit dem Recht, »Waldorf« oder »Rudolf Steiner« im Namen führen zu können, macht das vom Vorstand ins Feld geführte Markenrecht erst zu einem wirksamen Instrument.
Die Waldorfschule ist ein Kind der Bewegung für die Dreigliederung des sozialen Organismus und die Waldorfpädagogik ist heute ein Kulturgut der Menschheit, das allen »gehört«. Emil Molt wollte mit der Schulgründung ein Zeichen setzen im Kampf für ein freies Geistesleben. Statt dass sich der Vorstand jedoch für einen offenen Dialog darüber einsetzt, was im Sinne der Waldorfpädagogik ist und was nicht, maßt er sich an, wie in dem Schreiben deutlich wird, diese Frage entscheiden zu können. Er nutzt – in diesem Falle gegenüber der Akanthos-Akademie und gegenüber ihren Mitarbeiter:innen – seine Machtposition aus und missbraucht ein Instrument des Wirtschaftslebens in einer Auseinandersetzung, die ins Geistesleben gehört.
Quelle: Erziehungskunst, November 2021
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