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„Denk ich an Deutschland in der Nacht…“ – Zum 9. November 2020

 

[Andreas Neider:] Weitere Einschränkungen der Reisefreiheit

Am 8. November 2020 sind in Deutschland weitere Reisebeschränkungen in Kraft getreten[2], die in ihrem Ausmaß an das erinnern, was in Deutschland am 9. November 1989 beendigt wurde: die über 28 Jahre andauernden, durch die Mauer und den „Eisernen Vorhang“ bedingten Einschränkungen der Reisefreiheit der Ostdeutschen, aber auch der West-Berliner und West-Deutschen, die sehr viele Menschen mehr oder minder stark betroffen haben. Als ehemaliger West-Berliner habe ich persönlich zwar viele Schikanen miterlebt, dennoch aber nicht in dem totalitären Regime der DDR, und selbstverständlich hatten die DDR-Bürger weitaus schwerwiegendere Einschränkungen ihrer Freiheit zu erdulden als die des Reisens. Dennoch war es gerade die Reisefreiheit, die nach der „Wende“ den meisten DDR-Bürgern ein völlig neues Gefühl von Freiheit vermittelt hat.

Die mit dem 8. November zusätzlich verhängten Reise-Einschränkungen sollen durch die neu formulierten §§ 28a und 36 des IfSG noch in diesem Monat gesetzlich verankert werden[3] (siehe dazu den Blogbeitrag von Christoph Hueck vom 6. November). Noch ist dieser Gesetzentwurf zwar nicht verabschiedet. Er wird in dieser Woche am 12.11. noch beraten und muss dringend umgearbeitet und weitgehend modifiziert werden (siehe weiter unten).

Die ab 8. November bereits wirksamen Maßnahmen erinnern jedoch in mancher Hinsicht an jene Einschränkungen, die vor dem Mauerfall am 9. November 1989 für die Ein- und Ausreise und den Transit durch die DDR galten. Anträge, Kontrollen, Passierscheine, Schikane, Überwachung - alles das kennen die Deutschen, die jene Zeit von 1961 bis 1989 auf der einen oder der anderen Seite der Mauer, allerdings mit sehr deutlich unterschiedener Härte, miterleben mussten. Diese Schikanen galten damals offiziell dem Schutze der Bürger vor dem kapitalistischen Klassenfeind!  Heute dienen sie dem Schutz vor dem Corona-Virus!

Nachfolgend zitieren wir den mit dem neuen Gesetz geänderten Paragraphen des IfSG:

§ 36 wird wie folgt geändert:

 „(8) Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko für die Krankheit ausgesetzt waren, die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt hat, insbesondere weil sie sich in einem entsprechenden Risikogebiet aufgehalten haben, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung dieser Krankheit verpflichtet sind, der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel durch Nutzung des vom Robert Koch-Institut nach Absatz 9 eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems mitzuteilen.

In der Rechtsverordnung ist auch zu bestimmen, in welchen Fällen Ausnahmen von der Verpflichtung nach Satz 1 bestehen. Es kann festgelegt werden, dass, soweit eine Ausnahme vorliegt, anstelle der Nutzung des vom Robert Koch-Institut nach Absatz 9 eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems eine schriftliche Ersatzmitteilung gegenüber der zuständigen Behörde vorzunehmen ist.[4]

(9) Das Robert Koch-Institut richtet für die Zwecke des Absatzes 8 Satz 1 ein elektronisches Melde- und Informationssystem ein und ist verantwortlich für dessen technischen Betrieb. Das Robert Koch-Institut kann einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen. Die aufgrund einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 erhobenen Daten dürfen von der zuständigen Behörde nur für Zwecke der Überwachung der Absonderung und der Kontaktnachverfolgung verarbeitet werden. Sie sind spätestens 14 Tage nach der Einreise der jeweils betroffenen Person zu löschen.

(10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,

1. dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder gegenüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden

a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,

b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

d) Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind;

Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden.

 

Diese Einschränkungen sind im Moment jedoch nicht auf Deutschland beschränkt. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf ein einheitliches Einschränkungsschema für alle Reisen innerhalb der EU geeinigt. Zur genaueren Übersicht dient eine Karte mit den Daten der verschiedenen Länder, die den jeweiligen Beschränkungen zugrunde liegen. [5] Die Kriterien für sämtliche Beschränkungen sind die sogenannten „Risikogebiete“ – sie definieren sich wie folgt:

1.      Der 7- bzw. 14-Tage-Inzidenzwert der „Infizierten“ pro 100.000 Einwohner. Innerhalb der EU wir eine Ampel eingerichtet, die bei unter 25 grün ist, zwischen 25 und 150 auf Gelb und über 150 auf Rot steht.

2.      Außerdem werden „Risikogebiete“ nach der Positivrate der PCR-Test bewertet. Unter 4% ist die Ampel Grün, oberhalb ist sie gelb. Das veranschaulicht die unten stehende Grafik:

In dem Kasten links oben sieht man die Abhängigkeit der Ampel von der Positivrate (horizontal) und dem Inzidenzwert (vertikal). Daraus ergeben sich die Farben der Ampel und mithin die Härte der Beschränkungen.

Was es für einen Sinn macht, innerhalb eines mehr oder weniger gleich ausgeprägten Risikogebietes, das mittlerweile praktisch ganz Europa umfasst, Ein- und Ausreisebeschränkungen zu verhängen, da die Infektionszahlen doch überall über den Grenzwerten liegen, scheint ebenfalls keiner Logik mehr zu folgen.

 

 

 

Die Fragwürdigkeit der PCR-Testergebnisse

Soweit so gut, wo aber liegt nun das Problem?

Das Problem liegt schlicht und einfach in der Art des Tests, auf dem sämtliche hier einfließenden Daten und mithin sämtliche Beschränkungen beruhen. Denn wie wir in diesem Blog schon mehrfach dargestellt haben und wie in zahlreichen Untersuchungen immer wieder gezeigt worden ist, weist der PCR-Test keine Erkrankungen nach! Er weist lediglich einen Teil eines Corona-Virus nach, der entweder aus einer schon durchgemachten Infektion oder auch von einem anderen Corona-Virus (Erkältungsvirus) stammen kann. [6] Ob dieser Bestandteil eines Corona-Virus aber krankheitserregend oder gar gefährlich ist, besagt der Test mitnichten![7] Corona-Positive sind also weder krank noch kontagiös. Darüber kann nur eine ärztliche Diagnose etwas aussagen, nicht dieser Test!!!

Hinzu kommt aber die Fehleranfälligkeit des PCR-Tests, über die in diversen wissenschaftlichen Studien und Medienberichten auch schon unzählige Male berichtet worden ist.[8] Die Resultate der Fehlerquote, die je nach CT-Wert des Tests und den Umständen, unter denen der Test erfolgt und überprüft wird, zwischen 1-2% oder noch höher liegen kann, wachsen mit der Anzahl der Tests in die Zehntausende.[9] Das Perfide an den jetzigen Corona-Regime-Maßnahmen ist also, dass diese letztlich auf einem Test beruhen, dessen Sensitivität viel zu hoch ist, dessen Fehlerquote bedenklich und dessen Frequenz unter einer nicht repräsentativen Bevölkerungsgruppe die reine Willkür darstellt.

Diese Willkür insbesondere bei der Anzahl der zugrunde liegenden Testergebnisse öffnet der Beliebigkeit behördlicher Einschränkungen daher Tür und Tor. Testet man mehr und vor allem nicht repräsentativ, dann erhöhen sich die Zahlen und infolge dessen auch der Härtegrad der Restriktionen! Und hier liegt, um auf unseren Ausgangspunkt zurück zu kommen, die nunmehr deutlich werdende Parallele zu den Reisebeschränkungen vor 1989. Denn auch die damaligen Schikanen beim Transitverkehr oder bei der Ein- oder Ausreise wie etwa das Ausziehen von Schuhen bei der Leibesvisitation aufgrund des Verdachts des Devisenschmuggels oder das Durchsuchen des Kofferraumes des eigenen Fahrzeuges aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Republikflucht, alle diese Maßnahmen lagen im Ermessen der jeweils zuständigen Kontrollbeamten.

Und so erscheint es auch jetzt wieder: Der erweiterte §36 des IfSG soll es sowohl dem Personal eines Zuges der Deutschen Bahn wie den stichprobenartigen Kontrollen der Grenzpolizei ermöglichen, viererlei Dokumente zu überprüfen, deren Wertigkeit in dem betreffenden Passus des Entwurfes nicht genauer bestimmt wird:

a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen, (digitaler Nachweis des Aufenthaltsort, der Aufenthaltsdauer, der Verkehrsmittel etc.)

b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

d) Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind.

Was ist, wenn der Reisende kein Impfdokument besitzt, gilt dann ein Testergebnis? Wird es solche Tests nach Einführung der Impfung überhaupt noch geben? Wenn ja, unter welchen Umständen? Was soll die unter d) genannte „Auskunft, ob Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind“?

Hier lässt der offensichtlich mit heißer Nadel gestrickte Gesetzentwurf viele Fragen offen. Ob diese noch geklärt und klar gestellt werden, bleibt abzuwarten. [10] In jedem Fall verursacht jede private Reise in ein „Risikogebiet“ – und dazu gehört momentan ganz Europa (!) – eine Quarantäne von mindestens 5-10 Tagen – auch mit negativem Test!! Und zwar je nach Land sowohl bei der Einreise wie bei der Rückreise! Außerdem benötigt jede beruflich bedingte Reise, sofern sie nicht länger als 5 Tage andauert, einen negativen Test bei der Wiedereinreise. Auch für familiär bedingte Besuche im Ausland, die länger als 3 Tage dauern, benötigt man ab sofort ein negatives Testergebnis bei der Wiedereinreise.

 

Die Problematik der 7-Tage-Inzidenz

Vor allem zu hinterfragen sind aber die Grenzwerte für die 7-Tages-Inzidenzzahlen. Denn vergleicht man die Werte, die die Höchststufe der Maßnahmen (wie jetzt im Gesetzentwurf unter §§28a und 35 IfSG festgeschrieben), nämlich 50/100.000 „Infektionen“ in 7 Tagen mit den Werten der herkömmlichen Influenza, dann staunt man nicht schlecht, wenn man im RKI-Influenza-Bericht von 2018/19[11] liest, dass in der Saison 2018/19 insgesamt 3,8 Millionen Patienten wegen einer Influenza-Infektion beim Arzt waren. Wenn man diese Zahl auf  die 35 KW der Saison 2018/19 verteilt, kommt man auf eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 130! (3.800.000 Konsultationen / 35 Wochen = 108.570 Konsultationen pro Woche; 108.570 / 83.000.000 × 100.000 = 130,81).

In der Saison 2017/18, die eine außerordentlich starke Grippesaison war, verzeichnete das RKI sogar 9 Millionen Influenza-bedingte Arztbesuche. Dabei kommt man auf einen noch höheren Inzidenzwert von sage und schreibe 308 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Warum aber wird dann der Inzidenzwert für COVID-19 auf einen so niedrigen Wert von 35-50 herunter gesetzt?

Hierfür könnte die Gefährlichkeit von COVID-19 im Vergleich zur Influenza eine Rolle spielen. Vergleicht man jedoch die Todesfälle von COVID-19 (März bis Oktober ca. 11.000) mit den geschätzten Todesfällen, die mit einer Influenza in Verbindung stehen, so liegen diese für die Saison 2017/18 bei 25.100.[12], also mehr als doppelt so hoch! Woher also kommt der in diesem Vergleich extrem niedrig erscheinende Inzidenzwert von 35-50 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche?

Dieser Wert wird offiziell damit begründet, dass jeder Infizierte von den Gesundheitsämtern nachverfolgt und kontaktiert werden müsse. Das tun die Gesundheitsämter bei der Influenza jedoch nicht, obwohl an der Influenza 2017/2018 geschätzte 25.000 Menschen verstorben sind. Und immer wieder wurde von Hendrik Streeck und anderen Virologen darauf hingewiesen, dass die Nachverfolgung sämtlicher „Infizierter“ keinen Sinn mache.[13] Dennoch wird die Nachverfolgung weiterhin praktiziert.

Was aber steckt hinter dieser Strategie? Wir können diese Frage an dieser Stelle nicht weiter verfolgen, sie bleibt also offen. Fest steht jedoch, dass auf dieser hier dargestellten fragwürdigen Test- und Kontrollstrategie sämtliche Lockdown-Maßnahmen und Reisebeschränkungen des Gesetzentwurfes, der diese Maßnahmen nunmehr gesetzlich verankern will, beruhen.

 

Was wird aus Europas Wirtschaft und Kultur?

Kommen wir noch einmal auf Europa zurück. Die Reisebeschränkungen werden gesamteuropäisch erlassen. Außer in der Schweiz und in Zukunft wahrscheinlich auch in Großbritannien gelten überall dieselben Regeln für eine Auslandsreise innerhalb der EU. Und überall sind die Grenz- und Höchstwerte längst überschritten. Das wiederum war nun in dem vor 1989 existierenden Ostblock nicht der Fall, denn dort konnte, in dem ebenfalls, mit geringen Abweichungen, überall dieselben Reisebeschränkungen galten: Was aber würden die wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahmen, vor allem aber dieser fatalen Teststrategie sein? Es ist absehbar, dass aufgrund dieser Strategie ein Teufelskreis entsteht: Je mehr Tests, desto mehr „Infektionen“. Das aber führt umgekehrt dann auch dazu: Je mehr „Infektionen“, desto mehr Tests. Denn jeder „Infizierte“ wird nachverfolgt, sämtliche Kontakte wo möglich überprüft und dann ebenfalls getestet. Und so schraubt sich, wie derzeit gut zu beobachten ist, die Zahl der Tests immer mehr in die Höhe und mit ihr wiederum auch die Zahl der „Infektionen“!

Die wirtschaftlichen Folgen dieser Strategie sind, man kann es kaum anders sagen, suizidal. Denn es ist absehbar, dass sich die Zahl der Infektionen in der kalten Jahreszeit zumindest in Europa nicht auf natürlichem Wege reduzieren wird, das widerspräche allen medizinischen Erfahrungen. Ergo wird sich die Zahl der Infektionen aufgrund der Teststrategie weiter erhöhen. Die jetzigen Lockdown-Maßnahmen innerhalb Europas gehen vom „Lockdown-light“ bis zum totalen Lockdown. Die Auswirkungen scheinen aber entweder gar keine oder jedenfalls bisher nicht die erhofften zu sein.

Zumindest scheint das Beispiel der geschmähten Schweden darauf hinzudeuten, dass die dortige Strategie ohne Lockdown zwar weiterhin Infektionen in erheblichem Ausmaß ermöglicht, nicht jedoch einen entsprechenden Anstieg der Sterblichkeit.[14]

Aber was würden die wirtschaftlichen Folgen einer fortgesetzten Lockdown-Strategie, die mit der Teststrategie ja unweigerlich verkettet ist, sein? Könnten die europäischen Volkswirtschaften die Reiseeinschränkungen, also den Verzicht auf jeglichen Tourismus, könnten sie das Herunterfahren ganzer Kulturbranchen und Wirtschaftszweige über den kommenden Winter überhaupt noch verkraften? Rückgängige Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgleichzahlungen, Kurzarbeitergeldern usw. Alles das deutet eher auf eine Fahrt in den Abgrund denn auf eine wirklich durchdachte Strategie hin.

 

Worin aber besteht die Alternative?

Solange irgendein Virus – denn  es kann jederzeit auch wieder ein neues Virus auftauchen – als Bedrohung angesehen und nicht der menschliche Organismus als der Wirt eines wie auch immer gearteten Virus als Mitverursacher der dann tatsächlich bedrohlichen Erkrankung angesehen wird, solange wird man aus der Teufelsspirale der Testerei nicht heraus kommen! „Das Virus ist nichts – der Wirt ist alles!“ Das heißt, wir Menschen müssen uns ändern, und viele Menschen haben bereits damit begonnen, immer mehr Menschen wachen auf für die riesigen Potentiale einer gesunden, ökologisch-verträglichen und menschengemäßen Lebensweise.[15]

Anstelle der jetzigen Teststrategie müsste vielmehr eine europaweite Aufklärungskampagne über die Funktionsweise und vor allem die Unterstützung des Immunsystems durch unser eigenes Verhalten treten! Und zwar im positiven Sinne! Nicht durch „Furchtappelle“, die das Gegenteil bewirken, nicht durch Grafiken wie die oben abgebildete mit lauter roten Ampeln und schon gar nicht mit täglich gemeldeten steigenden Todeszahlen. All das ist Gift für unser Immunsystem. Es braucht sondern Mut machende Kampagnen auf salutogenetischem Hintergrund![16] 

Und es braucht neue Reisekonzepte, die das Reisen ermöglichen, trotz Corona, mit Abstand und Masken, wo es erforderlich ist, aber ohne Furchttappelle und mit Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand. Noch nie habe ich auf meinen beruflich bedingten Reisen in Hotels, Restaurants und sogar in den Bistros der Deutschen Bahn so freundliches Personal und so um das Wohl der Gäste besorgte und achtsame Menschen erlebt wie in den zurückliegenden Monaten dieses Jahres! Alle waren stets darum bemüht, sämtliche Hygieneregeln einzuhalten und mit dreifacher Sorgfalt alles zu tun, um es den Gästen nicht nur so angenehm wie möglich, sondern eben auch so hygienisch wie möglich zu gestalten.

Daher kann man den verantwortlichen Gesetzgebern nur den wohl gemeinten Rat geben: Setzt alles daran, diese Strategie nicht weiter fortzusetzen! Lasst das Reisen, lasst die Gastronomie und die Kultur am Leben, denn diese Branchen sind die Lebensader Europas! Wo das Gemeinschaftserleben abstirbt, da stirbt die Gemeinschaft – in diesem Falle die Europäische Gemeinschaft!   Wollt Ihr das?      

 

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet!

Noch aber ist das Gesetz nicht verabschiedet, es soll am 12. November im Gesundheitsausschuss weiter beraten werden. Denn von rechtlicher Seite äußern sich jetzt starke Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf. So schreibt Andrea Kießling, die Beraterin der SPD-Fraktion zur Reform des IfSG in einem Kommentar unter der Überschrift „Dringender Änderungsbedarf“[17]:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll schon am Freitag (6.11.) in erster Lesung vom Bundestag beraten werden.[18] Er wird dem Problem der nicht ausreichenden Rechtsgrundlagen, das seit Monaten bekannt ist, nicht ansatzweise gerecht. Wird er in der jetzigen Form verabschiedet, besteht vielmehr die Gefahr, dass die Verwaltungsgerichte die Änderungen als nicht ausreichend erachten – schließlich bleibt es völlig unklar, unter welchen Voraussetzungen Ausgangsbeschränkungen angeordnet und Versammlungen verboten werden dürfen, welche Daten Restaurants von ihren Gästen speichern müssen und an wen sie diese herauszugeben haben, wie Kindeswohlgefährdungen im Falle von Kita- und Schulschließungen vermieden werden und unter welchen Voraussetzungen tatsächlich Beherbergungsverbote verhältnismäßig sein können. Nachbesserungen sind deswegen dringend geboten, um den Anforderungen von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot gerecht zu werden.“

Andrea Kießling sieht in dem jetzigen Entwurf, der den seit dem 8. November geltenden Reisebeschränkungen bereits zugrunde gelegt wurde, also in den oben genannten Kriterien der 7-Tage-Inzidenz und der damit zusammenhängenden Anzahl von Infizierten, keine ausreichende  Rechtsgrundlage für die Einschränkungen, auch für die Reisebeschränkungen nicht: „Der Gesetzentwurf wird dem Problem der nicht ausreichenden Rechtsgrundlagen, das seit Monaten bekannt ist, nicht ansatzweise gerecht.“

Es ist also zu hoffen, dass auch die übrigen Rechtsexperten, zu denen Andrea Kießling glücklicherweise gehört, in der Beratung des Gesetzentwurfes am 12.11. zu dieser Auffassung kommen,. Außerdem hat Frau Kießling einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG vorgelegt,[19] der sehr viel moderater und angemessener erscheint als der von den Regierungsfraktionen vorgelegte und offensichtlich übereilt formulierte Entwurf. Insofern kann man den rechtlich Beratenden nur wünschen, dass am 12.11.[20] der gesunde Menschenverstand waltet und damit auch die am 8. November bereits verhängten Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden. Justitia, die die Waage hält, trägt nicht umsonst eine Augenbinde!          

 Andreas Neider

 



[1] Zitat aus Heinrich Heines Gedicht „Nachtgedanken“.

[3] Der Gesetzentwurf und die Debatte darüber am 6.11. 2020 kann hier eingesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw45-de-epidemische-lage-802502

[5] Siehe: https://reopen.europa.eu/de/  Auffällig auf dieser Karte ist der weiße Fleck der Schweiz, denn sie gehört nicht zur EU. Und in der Tat verhängt die Schweiz bei der Einreise keine vergleichbaren Bestimmungen, für die an sie angrenzenden Nachbarstaaten. So ist eine Einreise ohne Quarantäne aus Deutschland, Österreich und sogar aus Frankreich (einzelne Gebiete ausgenommen) und Italien im Moment jedenfalls möglich. Das mag auch mit den drei Sprachgebieten der Schweiz, vor allem aber mit ihrem neutralen Status etwas zu tun haben. Vgl. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916

[6] Siehe dazu auch den ausführlichen Beitrag von Thomas Hardtmuth in dem Anfang Dezember erscheinenden dritten Corona-Buch der Akanthos-Akademie „Corona und das Rätsel der Immunität“, Stuttgart 2020.

[9] Bei 1,5 Millionen Test, wie in Deutschland zuletzt in KW 44, liegt die Anzahl der Falsch-Positiven zwischen 15 und 30.000 pro Woche!

In der KW 44 wurden 7,6% von 1,5 Millionen positiv getestet, das sind 114.000.  Wenn man 1,5% Falsch-Positive abzieht, ergibt das lediglich 91.500. Hätte man bei dieser Positivrate aber nur 500.000 Tests durchgeführt, dann  ergäben sich lediglich 38.000 Positive, abzüglich der Falsch-Positiven dann aber nur noch 31.500, also weniger als 30% der jetzt den Beschränkungen zugrunde liegenden Zahl. Daran  sieht man, wie sich die  Zahl der “Infizierten“ beliebig vermehren lässt.

Zudem hängt die Positivrate auch von der Bevölkerungsgruppe, die man auswählt, ab. Auch dadurch lassen sich die Zahlen beliebig manipulieren.

Solange es keine „Baseline-Studie“ gibt, die anhand einer repräsentativen Bevölkerungsgruppe regelmäßig testet, und zwar mit einem validierten Test, dessen Empfindlichkeit nur das anzeigt, was wirklich gefährlich ist, solange öffnen die  jetzt zugrunde gelegten Testergebnisse unbeschränkter Behördenwillkür Tür und Tor.

[10] Die Beratung des Gesetzes im Gesundheitsausschuss kann unter www.bundetag.de/mediathek am 12. November von 11.00 bis 14.00 Uhr live verfolgt werden. Danach soll die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag noch in diesem Monat erfolgen.

[12] https://www.univadis.de/viewarticle/rki-grippewelle-2017-18-forderte-mehr-als-25-000-tote-695287  

Im Gegensatz zu ande­ren Erkrankungen wird Influenza auf dem Toten­schein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde und wesentlich zum Tod beigetragen hat. Es ist die Erfahrung vieler Länder, dass sich Todesfälle, die der Influenza zuzuschreiben sind, in anderen Todesursachen, wie z. B. Diabetes mellitus, Pneu­monie oder »Krankheiten des Herz-Kreislauf-Sys­tems« verbergen können.“ Diese Aussage des RKI in dem oben zitierten Bericht spricht Bände über die Art, wie COVID-19 im Vergleich gehandhabt wird, nämlich genau umgekehrt! Hier werden alle Todesfälle, die mit COVID-19 in Verbindung stehen, ausschließlich COVID-19 zugeschrieben.

[14] Ein Vergleich der Sterbefallzahlen in Frankreich, Deutschland und Schweden ergibt aktuell für Frankreich 67, Deutschland 13 und Schweden 6 Verstorbene pro 100.000 Einwohner pro Woche.

[15] Sieh dazu das Portal der Patientenorganisation „gesundheit aktiv“ mit zahlreichen salutogenetischen Hinweisen für sämtliche Lebensbereiche: https://www.gesundheit-aktiv.de/gesund-leben.html

[18] Siehe Anmerkung 2

[20] Diese können hier ab 11.00 Uhr live verfolgt werden: https://www.bundestag.de/mediathek

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