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Wege aus der Angst in der Corona-Krise

[Andreas Neider:]  Sind die Voraussetzungen für den am 25.3. 2020 vom Parlament beschlossenen Ausnahmezustand noch gegeben?

Zunächst zitieren wir das Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf die Definition einer Gefahrenlage:

Eine Epidemie liegt lt. IfsG dann vor, wenn (Begriffsklärungen aus §2 des IfsG)

„Ein Krankheitserreger

ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,

eine Infektion

die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,

eine übertragbare Krankheit

eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,

eine bedrohliche übertragbare Krankheit

eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann.“

Wenn wir zurückblicken, dann hatten wir im April die Situation, dass ein Prozentsatz von etwa 6,5% der Positiv-Getesteten tatsächlich gestorben ist:  Von 88.000 „Infizierten“ starben im April 5800 Menschen.[1]

Das heißt, es bestand ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Positiv-Getesteten und den schließlich an COVID-19 Verstorbenen und in diesem Sinne wohl auch „eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit“.  Zumindest ging man zu Beginn der Pandemie von einer solchen Gefahr aus, weil man meinte, es bestünde gegenüber COVID-19 keinerlei Immunität. Vielmehr glaubte man (und glaubt eben leider bis heute noch), dass sich die Menschen erst infizieren und tatsächlich erkranken müssten, um anschließend gegen das Virus immun zu sein. Diesen Weg zur sogenannten „Herdenimmunität“ aber hielt man aus guten Gründen für zu riskant.

Außerdem befürchtete man eine aus dieser unüberschaubaren Lage sich ergebende Überlastung des Gesundheitssystems, zu der es aber in der Realität zu mindestens in Deutschland nie gekommen ist.

Ob eine tatsächliche Gefahrenlage zum Zeitpunkt der Erklärung des Ausnahmezustandes am 25. März tatsächlich bestanden hat, müsste durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, wie ihn zuletzt der BUND, der Bund der Steuerzahler, „Foodwatch“ und „mehr Demokratie“ gefordert haben, unbedingt geklärt werden, um die Verhältnismäßigkeit der mit irreparablen Kollateralschäden verbundenen Maßnahmen zu überprüfen.[2]

Die anfangs befürchteten mit dem Ausnahmezustand und dem Lockdown bekämpften Gefahren bestehen jedoch unabhängig von einem solchen Untersuchungsausschuss inzwischen schon lange nicht mehr. Warum nicht?

Zum einen deshalb nicht, weil der Anteil der „an“ oder „mit“ SARS-COV2 Versterbenden an den „Infizierten“ bei 42.000 Fällen in den letzten vier Wochen bei nur noch 139 Verstorbenen, also bei etwa 0,3% liegt. Und das war auch schon seit Anfang Juli, trotz Reisesaison so. Deshalb hat die FDP-Fraktion im Bundestag bereits am 15. Juni einen Antrag zur Aufhebung des Pandemiezustandes im Bundestag eingebracht, über den am 17. September in 2. und 3. Lesung abgestimmt wurde. [3]

Zum anderen aber wissen wir inzwischen, dass es aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen Kreuzimmunität (Immunitätsgedächtnis) zwar nach wie vor „Infektionen“ gibt. Aber es erkrankt und stirbt niemand mehr an diesen „Infektionen“, weil das Immunitätsgedächtnis (die T-Zellen – siehe dazu die Blog-Beiträge vom 18.8. und 9.9.) aufgrund der Ähnlichkeit von SARS-COV2 mit den schon bekannten Corona-Erkältungs- und Grippeviren das jetzige Corona-Virus unschädlich macht, noch bevor es sich vermehren und weiteren Schaden anrichten kann.[4]

Diese „Infektionen“ sind im Sinne des IfsG also gar keine Infektionen mehr, weil die nachgewiesenen Viruspartikel keinerlei Erkrankung und schon gar keine Toten mehr hervorrufen.[5] Der jetzige PCR-Test, auf dem die „zunehmenden Infektionszahlen“ überall in der Welt, auch in Deutschland, beruhen, ist daher vollkommen sinn- und nutzlos, weil er etwas nachweist, was im Sinne des IfsG keinerlei Relevanz mehr hat.

Von staatlichen Institutionen wie der Charité und dem RKI unabhängige Wissenschaftler fordern deshalb dringend einen Test, der tatsächlich nur das misst, was real eine Gefahr für die betreffende Person darstellt:

„Diese Tests sind völlig untauglich, um eine behauptete Infektion mit dem angeblich neuen Virus festzustellen“ heißt es von dieser Seite.[6]

Deshalb fordert auch das Netzwerk für evidenz-basierte Medizin eine sofortige Einstellung der jetzigen Teststrategie und eine Umstellung auf Tests nur bei Menschen mit ernsthaften Symptomen, also Menschen, deren Immunabwehr nicht in der Lage ist, das Virus abzuwehren:

„Statt ungezielter Massentestungen sollten zum einen gezielte repräsentative Stichproben aus der Bevölkerung gezogen und angemessen berichtet werden, zum anderen die Testungen auf Hochrisikogruppen beschränkt werden, um die Vortestwahrscheinlichkeit zu erhöhen (also Personen mit COVID-typischer Symptomatik und vorangegangener Exposition). …

Bei der Betrachtung des Nutzens der derzeitigen Teststrategie ist festzustellen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für einen Nutzen gibt und dass offenbar auch nicht daran geforscht wird, diesen Nutzen zu evaluieren. Zumindest sollte dokumentiert und differenziert werden, aus welchen Gründen die Tests durchgeführt werden und zu welchen Konsequenzen die Testergebnisse führen. Diese Zahlen müssen öffentlich zugängig gemacht werden.

Die derzeitige Teststrategie und Informationspolitik erweckt eher den Anschein, dass die positiven Testergebnisse ohne Bezug zur Menge der durchgeführten Tests und ohne Bezug zur Bevölkerung benutzt werden, um die derzeitige Strategie zur Eindämmung der COVID-Pandemie zu rechtfertigen. Die derzeit propagierte Nationale Teststrategie ist teuer und mit hoher Wahrscheinlichkeit nutzlos.“ [7]

Warum aber sind dann am Anfang der Pandemie so viele Menschen verstorben?

Wir müssen aufgrund des Zusammenhanges mit der Kreuzimmunität davon ausgehen, dass die oben erwähnte erworbene Immunität (Immunitätsgedächtnis) aufgrund von anderen Erkrankungen oder Altersschwäche oder sonstigen subjektiven Faktoren bei denjenigen, die bedauerlicherweise an COVID-19 verstorben sind, eben nicht oder nicht mehr vorhanden war. Denn die erworbene Immunität und damit das Immunitätsgedächtnis ist ebenso einer Entwicklung, das heißt einem Werden und Vergehen unterworfen wie unser normales Gedächtnis auch, das in der Jugend frisch und verlässlich, im Alter aber eben nicht mehr frisch und eben auch schwächer ist. [8]

Bei fast allen Menschen, die jetzt noch als „Infizierte“ getestet werden, aber nicht an COVID-19 erkranken, liegt also ein Immunitätsgedächtnis gegenüber SARS-COV2 aufgrund von dessen Verwandtschaft mit anderen Corona-Viren und aufgrund von bereits durchgestandenen Erkältungs- und Grippeerkrankungen vor (siehe dazu die Blog-Beiträge vom 18.8. und 9.9.). Diese als  Kreuzimmunität bezeichnete Tatsache ist offensichtlich die Ursache dafür, dass die sogenannten „Infizierten“ gar nicht krank sind, denn sonst würden sie ja eben doch erkranken oder sterben wie die Menschen im Frühjahr.[9]

Die Begründungen der vom Staat abhängigen Institutionen wie RKI und Charité, dass die Rückgänge der Sterblichkeit allein auf die Lockdown-Maßnahmen zurückzuführen seien – Schulschließungen, Schließung von Geschäften, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Abstandsregeln etc., insbesondere aber der Atemschutzmasken – besitzen jedoch nach wie vor keine wissenschaftlich Evidenz.[10]

Noch einmal zusammengefasst: Die oben dargestellten Zusammenhänge und die jetzt immer noch kommunizierten  Zahlen, vor allem die seit Monaten absolut niedrigen Sterbezahlen machen deutlich, dass wir es bei den aktuell durch den PCR-Test nachgewiesenen „Infizierten“ weder mit „Erkrankten“ im Sinne des IfsG noch mit einer „bedrohlichen Erkrankung“, noch mit „einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit“ im Sinne des IfsG zu tun haben.

Warum hebt das Parlament den Ausnahmezustand nicht auf, wenn er doch längst nicht mehr besteht?

Bei der am 9.9. durchgeführten Anhörung zum oben bereits erwähnten Antrag der FDP-Fraktion vom 15.6. zur Aufhebung des Ausnahmezustandes führte erneut Herr Drosten das Wort und die ihm gleichgesinnten Verbandsvertreter stimmten seinem Plädoyer gegen die Aufhebung zu. [11] Herr Spahn behauptete daraufhin am 14.9. erneut, dass wir es nach wie vor mit einer „bedrohlichen Lage“ zu tun hätten und begründete damit die weitere Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes.[12]

Dementsprechend hat nun der Bundestag den Antrag am 17.9., wie nicht anders zu erwarten war,[13] in 2. und 3. Lesung abgelehnt, mit der in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.9. insbesondere von Herrn Drosten und seinen Kollegen vorgetragenen Begründung, die gesunkenen Sterbezahlen seien dem Lockdown zu verdanken, die jetzt wieder steigenden Fallzahlen seien bedenklich und eine zweite Welle stehe bevor – der Ausnahmezustand müsse also trotz der jetzigen stabilen Situation beibehalten werden, auch weil es ja im Herbst wie jedes Jahr wieder mehr Erkältungen samt Influenza sowie andere Viruserkrankungen geben werde. [14]

Die abschließende Frage lautet nun aber: Haben wir es nun mit einer bedrohlichen Situation zu tun oder nicht?  Auch wenn man die Tatsache der Kreuzimmunität und die Funktionsweise unseres Immunsystems nicht genauer kennt oder sich auf die bereits vorhandene wissenschaftlichen Belege dazu nicht stützen will oder sie schlicht ignoriert, weil sie der eigenen auf die Impfung gegen COVID-19 ausgerichteten Strategie zuwiderläuft, woran müssten sich die Verantwortlichen dann trotz alledem noch orientieren?

Die Beantwortung dieser Frage hängt letztlich mit der Beurteilung von Sterbefallzahlen zusammen. Dazu hat das Netzwerk für evidenz-basierte Medizin, das sich wohl gemerkt bei seiner Argumentation nicht auf die Kreuzimmunität beruft, bereits mehrfach mitgeteilt, dass die Sterblichkeit an COVID-19 nur im Vergleich mit anderen Erkrankungen und ihren tödlichen Folgen beurteilt werden kann.

Das Netzwerk schreibt dazu in seiner Verlautbarung vom 4.9.:

„Auch fragt man sich, warum nicht täglich gemessen und berichtet wird, wie viele Patienten wegen einer Pneumonie durch andere Erreger in ein Krankenhaus oder auf eine Intensivstation aufgenommen werden. In Deutschland erkranken jedes Jahr 660.000 Menschen an einer ambulant erworbenen Pneumonie (ca. 800/100.000 Einwohner), ca. 300.000 von diesen werden stationär behandelt, 40.000 versterben an der Erkrankung (49/100.000 Einwohner) [32].

Zum Vergleich: Bisher im Rahmen der Pandemie positiv auf SARS-CoV-2 Getestete (die Anzahl der wirklich Erkrankten ist nicht bekannt): 242.381 (entsprechend 296/100.000 Einwohner, Stand 31.8.2020, RKI). Todesfälle: 9.298 (entsprechend 11/100.000 Einwohner, Stand 31.8.2020, RKI).

Die ambulant erworbene Pneumonie wird durch verschiedenste Erreger verursacht, vor allem Pneumokokken und Influenza, und ist als hochkontagiös zu betrachten. Ähnlich wie bei COVID sind vor allem ältere Menschen betroffen und gefährdet.“[15]

Und heute, also Mitte September, sind seit Mitte des Jahres, also seit etwa dem 1. Juli 2020, in zweieinhalb Monaten noch insgesamt 365 Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 in Deutschland zu verzeichnen.[16]

Von einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit kann hier also doch in gar keinem Falle mehr die Rede sein. Denn sonst müsste doch aufgrund der Gefährlichkeit einer „hochkontagiösen“ Lungenentzündung, die allein in Deutschland jährlich 40.000 Todesopfer fordert, ein ständiger Ausnahmezustand erklärt und entsprechen Maßnahmen ergriffen werden, was aber nirgends auf der Welt, auch in Deutschland noch nie gemacht wurde.

Daraus folgt: Eine Pandemie, also einen Gefahrenzustand im Sinne des IfsG gibt es zumindest in Deutschland, im Hinblick auf die Vergleichszahlen aber auch in den meisten anderen europäischen Ländern, nicht mehr!

Zur dieser Situation vertritt das Netzwerk für evidenzbasierte Medizin eine klare Position:

„Die Zeiten des exponentiellen Anstiegs der Anzahl der Erkrankten und der Todesfälle sind im deutschsprachigen Raum seit fünf Monaten vorbei. Der momentan zu verzeichnende Anstieg an Test-positiven ohne gleichzeitige Zunahme von Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen und Todesfällen rechtfertigt derzeit keine einschneidenden Maßnahmen, sofern diese nicht durch hochwertige Forschung vorab geprüft oder parallel begleitet sind.“ [17] Damit sind also die Voraussetzungen für den vom  Parlament am 25.3. beschlossenen und am 17.9. erneut bestätigten Ausnahmezustand nicht mehr gegeben.

Rein verfassungsrechtlich ist es jedoch unzulässig, einen Ausnahmezustand aufrecht zu erhalten – mit Entmachtung des Parlamentes und der Opposition zugunsten umfassender, die Grundrechte aus Kraft setzenden, also verfassungswidrigen Ermächtigungen des Gesundheitsministers – ohne die Grundlage der im IfsG beschriebene Gefahrenlage, nur weil man annimmt oder vermutet, dass eine solche Lage eventuell wieder eintreten könnte:

Dazu erklärte nun der von der FDP-Fraktion in der Anhörung am 9.9. geladene Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen[18] den Bundestagsabgeordneten:

„Man kann keine rechtswidrigen Beschlüsse in der unsicheren Erwartung aufrechterhalten, dass sie vielleicht irgendwann rechtmäßig werden“.[19]

Aus dieser eindeutig verfassungswidrigen Situation ergibt sich rein juristisch betrachtet die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen den Parlamentsbeschluss vom 25.3. und dessen Bestätigung am 17.9.[20] dahingehend, dass die den Ausnahmezustand begründende  Gefahrenlage lt. Infektionsschutzgesetz nicht mehr besteht und dieser Ausnahmezustand als verfassungswidrig dringend aufgehoben werden sollte.

Aber wie sollte es dann weitergehen?

Das bedeutet natürlich nicht, dass mit einer solchen Aufhebung auch sämtliche bisherigen Maßnahmen sofort aufgehoben werden müssten, wie in der Debatte am 17.9. immer wieder behauptet wurde. Vielmehr würde dadurch lediglich „die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufgehoben.

Ein solches Signal, das dem IfsG und unserer Verfassung gerecht werden und diese Gesetze achten würde, würde zugleich den Bundesländern die  Möglichkeit verschaffen, die jeweilige Gefahrenlage vor Ort im Sinne des IfsG jeweils individuell zu beurteilen, um letztlich das zu tun, was in Schweden von Anfang an mit Erfolg praktiziert wurde.[21]

Entscheidend wäre dabei vor allem die Berücksichtigung der im Vorangehenden dargelegten Untauglichkeit der momentanen PCR-Tests, d.h. eine Umstellung der Teststrategie entsprechend den oben zitierten Empfehlungen des Netzwerks für evidenz-basierte Medizin bei gleichzeitiger Zurücknahme der momentan ständig vor allem von den Medien verbreiteten medizinisch unrichtigen Gleichsetzung von durch diese Tests festgestellten „Infektionen“ mit realen Erkrankungen.

Damit wären die Voraussetzungen dafür gegeben, die Maßnahmen in die individuelle Verantwortung der einzelnen Menschen und der Verantwortlichen von Institutionen etwa der Pflege und Betreuung älterer Menschen zu übergeben (siehe meinen Blogbeitrag vom 9.9.) und diese durch entsprechende Empfehlungen inklusive der Aufklärung über die Funktionsweise unseres Immunsystems durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen. Auch dazu macht das Infektionsschutzgesetz eine eindeutige Aussage:

„§ 1 Zweck des Gesetzes:

 (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.“

Mit anderen Worten: Die Beendigung des durch die Pandemie, die anschließenden Lockdown-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung ausgelösten und seit einem halben Jahr andauernden kollektiven Angstzustandes wird wohl nur dadurch erreicht werden können, dass sich immer mehr Menschen zusammenfinden, die den entgegengesetzten Weg einer „Entängstigung“ gehen. Möge die vorangehende Darstellung  einen Beitrag zu einer solchen „Entängstigung“ leisten.

Andreas Neider



[8] Zur Funktionsweise des biologischen Immungedächtnisses siehe:  M.J. Owen/J.R. Lamb, Immunerkennung, Stuttgart, New York 1991; Zum Verständnis des psychischen Immunsystems: Hans Menning, Das psychische Immunsystem. Schutzschild der Seele, Göttingern 2015. Beim Studium dieser aktuellen Forschungsliteratur zeigt sich ein enger Zusammenhang zwischen psychischen und leiblichen Immun-Faktoren, die unser Immunsystem als eine Einheit im Zusammenspiel von Leib und Seele erscheinen lassen. Das Immunitätsgedächtnis ist somit einer individuellen leiblich-seelischen Entwicklung unterworfen genauso wie unser bewusstes Gedächtnis, mit dem wir lernen und uns erinnern können.

Siehe dazu auch Peter Sloterdijk, Du musst dein Leben ändern, Frankfurt. M. 2009, der von der Entwicklungsgeschichte des Menschen als einer Geschichte des homo immunologicus spricht (a.a.O. S.24) und dabei drei miteinander verbundene Immunsysteme, das biologische, das psychische und das  sozio-kulturelle Immunsystem unterscheidet.

[9] Das Vorhandensein einer Kreuzimmunität wird jedoch weder von der Presse noch in der Politik erwähnt, weil dieser Zusammenhang unseres Immunsystems – anthroposophisch gesprochen die „Ich-Organisation“ – die bisher verfolgte Strategie bis hin zu einer Impfung gegen COVID-19 in Frage stellt und damit vor allem den mit diesen Maßnahmen verbundenen wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie zuwider läuft.

Bill Gates führte deswegen ja in einem Interview am 24.3. 2020 aus: „We don’t want to have a lot of recovered people […] To be clear, we’re trying – through the shut-down in the United States – to not get to one percent of the population infected. We’re well below that today, but with exponentiation, you could get past that three million [people or approximately one percent of the U.S. population being infected with COVID-19 and the vast majority recovering]. I believe we will be able to avoid that with having this economic pain.” https://off-guardian.org/2020/04/04/did-bill-gates-just-reveal-the-reason-behind-the-lock-downs/#comments 

Diese Äußerung beruht auf der mittlerweile als fehlerhaft erwiesenen Annahme, dass zur Immunität gegenüber COVID-19 nur eine durchgemachte Infektion verhelfen könnte. Gerade dieses Verständnis der sogenannten „Herdenimmunität“ erweist sich angesichts der mittlerweile nachgewiesen schon vorhandenen Kreuzimmunität aufgrund des erworbenen Immunitätsgedächtnisses der T-Zellen durch andere Corona-Viren als wissenschaftlich nicht haltbar.  https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-politik/mit-modell-schweden-die-corona-pandemie-erfolgreich-beenden_a4193694   

Daher haben in Israel über 90 Wissenschaftler die Beendigung des Ausnahmezustandes und das Umschwenken auf den schwedischen Weg gefordert https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-politik/90-aerzte-in-israel-fordern-schwedischen-weg-von-premier-netanjahu_a4230330 , leider ohne Erfolg, denn das israelische Parlament hat aufgrund politisch-religiöser Konflikte einen erneuten Lockdown beschlossen. https://www.israelheute.com/erfahren/guten-morgen-israel-neujahr-im-lockdown/

[11] https://www.rubikon.news/artikel/ausschuss-im-ausnahmezustand . Bei solchen Anhörungen herrscht das Mehrheitsprinzip, d.h. die Fraktionen im Bundestag, die die Mehrheit haben und die von ihnen geladenen Fachleute, wie eben Herr Drosten, dürfen entsprechend der Mehrheitsverhältnisse zuerst und zeitlich länger reden als die von der Opposition geladenen Fachleute.

[13] Siehe dazu auch die „Beschlussempfehlung“ des Gesundheitsausschusses, die den Abgeordneten eine Ablehnung des FDP-Antrages nahe legt: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922597.pdf  sowie den Verlauf der Debatte: https://www.bundestag.de/mediathek/

[16] Das sind im Durchschnitt nicht einmal 5 Verstorbene pro Tag. Zum Vergleich: In Deutschland sterben in diesem Zeitraum jedes Jahr von Juli bis Mitte September jeden Tag durchschnittlich etwa 2400 Menschen. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html;jsessionid=76AD259E6E5973A4CAE7DF1E711A3B19.internet8731

Der Anteil der an COVID-19 Verstorbenen an den Verstorbenen insgesamt liegt in diesem Zeitraum damit bei etwa 0,2%. Insgesamt sind in Deutschland in 2020 bis Ende Juli 556.000 Menschen verstorben, 9147 davon an COVID-19, das sind etwa 1,7%. Eine Übersterblichkeit liegt deswegen jedoch nicht vor, denn die Zahl der Verstorbenen ist auch in 2020 im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im Vergleich zu den Vorjahren nicht gestiegen: https://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/2020/09/Aust_Corona_Zahlen_08092020.pdf

[17] Ebd.

[21] Die dort gemachten Fehler kennt man inzwischen, die bräuchte man natürlich nicht zu wiederholen.

 

 

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Kommentare: 12
  • #1

    Andreas Neider (Freitag, 18 September 2020 14:26)

    Bitte beachten Sie bezüglich der Kommentare den folgenden Hinweis:
    Aufgrund der Komplexität der hier dargestellten Zusammenhänge möchten wir herzlich darum bitten, sofern Sie einen kritischen Kommentar veröffentlichen möchten, auch die in den Fußnoten (Links) angeführten Artikel und Dokumente vollständig zu studieren, wie es für wissenschaftliche Veröffentlichungen üblich ist. Vielen Dank!
    Zur weiteren Urteilsbildung empfehlen wir außerdem die Informationen von „Gesundheit aktiv e.V.“:
    https://www.gesundheit-aktiv.de/aktuelles/corona-spezial.html#was-jetzt

  • #2

    Hans Wagenmann (Freitag, 18 September 2020)

    Sehr geehrter Herr Neider,

    ich wundere mich über ihre Wortwahl und Argumentation. Der Bundestag kann keinen Ausnahmezustand beschließen. Ein solcher ist aus historischen und politischen Gründen, ich erinnere an die Machtergreifung der Nationalsozialisten nicht Bestandteil des Deutschen Grundgesetzes. Warum aber agieren sie hier damit und rufen damit diese politische Situation in Erinnerung, in der wir uns nicht befinden? Mir erscheint das als eine erneute Polemik um die Situation, in der wir jetzt sind zuzuspitzen und ihrer Argumentation eines "kollektiven Angstzustandes", der ich nicht zustimme, eine Grundlage zu bieten. Was der Bundestag am 25.3. getan ist eine "epidemische Lage von nationaler Bedeutung" festzustellen, nicht zu beschließen, was ein grundsätzlich anderes Vorgehen wäre. Aus dieser Feststellung, ergaben und ergeben sich weiter die bis heute von Ihnen kritisierten Maßnahmen.

    Zu weiteren Punkten: Sie verweisen auf Studien zur Kreuzimmunität, verweisen dabei auf aus meiner Sicht auf z. T. sehr tendenziöse Medien, wie "Rubikon" und andere und nehmen Studien als allgemeingültig an ohne andere Sichtweisen zu berücksichtigen. Dabei ist die vermutete Kreuzimmunität, auf die schon vor langer Zeit Prof. Drosten selbst hingewiesen hat, eine der möglichen Hypothesen, um das geringe Ausbrechen von Covid-19 nach einer Infektion mit Sars-Covid-2 zu erklären. Sie spiegeln hier eine Sicherheit vor, die wohl kaum gegeben ist und begründen damit Ihre Sichtweise, dass es gar keine Covid-19 Krankheitsverläufe mehr gäbe. Für mich ist das, auch im Hinblick auf die globale
    Situation und die Situation eines jeden an Covid-19 Erkrankten eine Anmaßung, die auch dem widerspricht, dass im Moment, deutschlandweit ca. 230 nachgewiesene Covid-19 Patienten sich auf Intensivstationen befinden, davon über 50% beatmet, neben den Patienten die auf einer normalen Covid-19 behandelt werden und denen, die diese Erkrankung Zuhause durchmachen.

    Kann so eine sachgemäße Diskussion entstehen? Ich zweifle leider immer mehr, wenn Sie
    von einer Entmachtung des Parlaments und der Opposition sprechen und so wiederum
    mit einem Ausnahmezustand argumentieren, den es im Sinne eines Beschlusses nicht gibt, auch wenn sie dies aus Ihrer Sichtweise der momentanen Situation anders empfinden und und leben mögen. Sie öffnen damit wiederum, ob gewollt oder nicht einen sehr fragwürdigen politischen und historischen Echoraum, auf den ich bereits hinwies. Wäre eine Entmachtung des Parlaments oder der Opposition tatsächlich gegeben, dann hätte die Fraktion der FDP ihren Antrag nicht einbringen können. Vielmehr ist es ein Zeichen, dass sie diesen einbringen konnte, dass sowohl die Opposition, als auch das Parlament nicht entmachtet sind.

    Ihre Argumentation lässt leistet einer Polarisierung der Positionen zu der momentanen Corona-Krise Vorschub, anstatt eine Situation zu öffnen und zuzulassen, die es ermöglichen würde über die jetzige Situation und ihre Widersprüchlichkeit, ihre Ambivalenzen, ihre Grundlagen in einem wachen, kritischen Sinne zu diskutieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Wagenmann

  • #3

    Marina Münch (Samstag, 19 September 2020 10:09)

    Wo kann ich bitte, auf die von Ihnen in diesem Blog verwiesenen Blogs von Ihnen , fonden?Können Sie mir dazu bitte entsprechende Links oder andere Infos dazu an panorama33@posteo.de zusenden?
    Vielen Dank

  • #4

    Martin Cuno (Samstag, 19 September 2020 22:16)

    Hervorragender Artikel. Bei solch langen und gehaltvollen Beiträgen wäre es doch hilfreich, wenn die Fußnoten verlinkt wären (hin und zurück).

  • #5

    Eleonore Schmid (Dienstag, 22 September 2020 00:44)

    Sehr guter, wissenschaftlich gut fundierter Artikel, fast zu ausführlich. Die Verlinkung kann ich nicht öffnen.

  • #6

    Andreas Neider (Mittwoch, 23 September 2020 17:24)

    Sehr geehrter Herr Wagenmann, zu Ihren Vorwürfen möchte ich in zwei Kommentaren (die Länge der Kommentare ist jeweils beschränkt) wie folgt Stellung nehmen:
    1. Sie schreiben, es handele sich bei dem, was der Bundestag am 25.3. beschlossen hat, nicht um einen Ausnahmezustand. Diese Frage ist keine Frage persönlicher Befindlichkeiten, sondern es handelt sich hierbei um eine verfassungsrechtliche Angelegenheit.
    Durch die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" hat der Bundestag auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, das ich zur Lektüre nur empfehlen kann, eine weitgehende Aufhebung von Grundrechten, also unserer Verfassung, ermöglicht.
    Zusätzlich hat das Parlament aufgrund dieses Beschlusses eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit zusätzlichen weitreichenden Exekutiv-Befugnissen für den Gesundheitsminister beschlossen, also die Aufhebung von Grundrechten in die Hände eines Einzelnen gelegt, ohne dass das Parlament die Möglichkeit hat, diese Vollmacht einzuschränken, solange der Ausnahmezustand nicht wieder aufgehoben wird.
    Dazu schrieb der italienische Philosoph Giorgio Agamben: "So konnte man beobachten, wie linke Organisationen, traditionell gewohnt, Rechte einzufordern und Verfassungsbrüche anzuprangern, vorbehaltlos Freiheitsbeschränkungen akzeptierten, die durch Ministerialdekrete bar jeder Legalität beschlossen wurden und die zu erzwingen nicht einmal der Faschismus je zu träumen gewagt hätte.“
    https://www.quodlibet.it/giorgio-agamben-biosicurezza
    Übersetzung unter: https://www.rubikon.news/artikel/der-gesundheitsterror

    Bitte beachten Sie dabei, dass unsere Verfassung auf einer Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Regierung, Ministerien, Landesregierungen etc.), Legislative in Gestalt der Parlamente mit den gewählten Volksvertretern und der Judikative besteht.
    Durch den Beschluss am 25.3. wurde diese Gewaltenteilung in dem Sinne aufgehoben, dass die Legislative aufgrund des Beschlusses an keiner der exekutiven Maßnahmen unter Einschränkung der Grundrechte mehr beteiligt ist. Ein verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand also in doppelter Hinsicht: a) Aufhebung von Grundrechten, b) Aushebelung der Legislative im Hinblick auf exekutive Maßnahmen mit weitreichendsten Konsequenzen sowohl in wirtschaftlicher wie vor allem in sozial-kultureller Hinsicht.
    Dieses war der Hauptgrund für den Antrag der FDP am 15. Juni. (Siehe dazu die in meinem Artikel verlinkten Materialien des Deutschen Bundestages.)
    Fortsetzung im nächsten Kommentar!

  • #7

    Andreas Neider (Mittwoch, 23 September 2020 17:27)

    Fortsetzung des Kommentares
    Sehr geehrter Herr Wagenmann,
    2. Sie behaupten, dass die von mir zitierten wissenschaftlichen Studien zur Kreuzimmunität "sehr tendenziösen" Medien entstammen würden. Diesen Vorwurf weise ich im Hinblick auf die von mir zitierten Beiträge entschieden zurück. Es handelt sich bei diesen Studien zur Kreuzimmunität nicht um "tendenziöse Medien", sondern um seriöse wissenschaftliche Forschung, die den Medien, die ich zur Rate gezogen habe, lediglich entnommen wurden.
    Dazu zwei weitere Hinweise im Hinblick auf die "Kreuzimmunität": https://swprs.org/facts-about-covid-19/
    https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/
    Auf eine vorhandene Immunität aufgrund früherer Erkrankungen deutet im Übrigen auch die geringe Sterblichkeit in den asiatischen Ländern wie Taiwan hin, in denen das verwandte SARS-Virus bereits 2003 gewütet hatte.
    https://swprs.org/fakten-zu-covid-19/#latest
    Die hier angesprochene vorhandene Immunität ist durch diese Studien natürlich keinesfalls 100% belegt. Diese Studien deuten aber in eine Richtung, die aufgrund ihrer Relevanz unbedingt weiter verfolgt werden müsste.
    Da der Nachweis einer vorhandenen Immunität aber der bislang eingeschlagenen Impfstrategie aufgrund der bereits vor Corona vorhandenen wirtschaftlich-politischen Verflechtungen entgegenstehen würde, besteht an der weiteren Untersuchung der Kreuzimmunität seitens der Politik und der mit ihr verflochtenen wissenschaftlichen Institute wie der Charité und dem RKI natürlich keinerlei Interesse.
    Daher ist Herr Drosten für diese Fragestellung auch die denkbar schlechteste Adresse, zumal er den Test ja mit entwickelt hat, auf dem die momentane Panikmache in den Medien (mit nur wenigen Ausnahmen) weltweit ja beruht.
    Zur Wertigkeit des PCR-Tests empfehle ich außerdem den auch in meinem Beitrag schon verlinkten Beitrag von Konstantin Demeter und Torsten Engelbrecht: https://www.rubikon.news/artikel/die-nonsens-tests
    Abschließend besagen die von Ihnen genannten Zahlen ohne eine Kontextualisierung mit sonstigen Erkrankungen und Intensivpatienten gar nichts. Auch hier verweise ich auf die diesbezügliche, in meinem Beitrag zitierte Stellungnahme es EbM-Netzwerkes bezüglich Erkrankter und Verstorbener:
    https://www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/covid-19
    https://www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/pdf/stn-risikokommunikation-covid19-20200820.pdf
    sowie auf die Corona-Info Deutschland:
    http://corona-info-deutschland.rf.gd/?i=2 aus der die Entwicklung der belegten Intensivbetten und Verstorbene regelmäßig abgelesen werden kann.
    Erst aus den in einen sinnvollen Zusammenhang gestellten Zahlen lässt sich eine Aussage über die Gefährlichkeit einer Erkrankung machen, für sich genommen sind solche Zahlen nicht Anderes als ein Mittel zur Angsterzeugung.
    Das weltweit verbreitete Angstvirus und das dem vorausgehende Verwirrungsvirus sind als weitaus infektiöser einzuschätzen als das Corona-Virus selbst, das sich nämlich nur da ausbreiten und vermehren kann, wo ihm durch Angst, Verwirrung und Schwächungen sonstiger Art, der Boden bereitet wird. Dem Virus diesen Boden zu entziehen, darum geht es uns in diesem Blog, um nichts Anderes.

  • #8

    Andreas Neider (Mittwoch, 23 September 2020 17:42)

    Zur Verlinkung der in den Kommentaren angegebenen Quellen:
    Sofern die Quellenangaben nicht als Hyperlink markiert sind und sich also durch Anklicken nicht öffnen lassen, wie vor allem in diesen Kommentaren, bitte den jeweiligen Link mit der Maus markieren, dann die rechte Maustaste drücken und auf
    "Link in neuem Fenster öffnen" klicken.

  • #9

    Hans Wagenmann (Freitag, 25 September 2020 11:47)

    Sehr geehrter Herr Neider,

    ein zweiter und nun endgültiger Abschied für mich aus Ihrem Blog. Mir ging und geht
    es darum Ihre Positionen zu verstehen, bzw. hinterfragen zu dürfen, um den Grund zu
    verstehen, von dem aus Sie argumentieren. Es ist auch die Frage, ob wir uns auf dem Grund einer gemeinsamen Situation in der Corona-Krise befinden, der selbstverständlicher Weise auf verschiedener Weise anzuerkennen wäre. Lese ich aber Ihre Kommentare zu meiner
    Kritik, so gibt es diese "gemeinsame Situation", diese "gemeinsame Wirklichkeit" nicht, auf
    den ein gemeinsamer und vielleicht nur zum Scheitern verurteilter Versuch miteinander
    zu sprechen möglich wäre.

    Lassen Sie mich zwei Aspekte Ihrer Antworten aufgreifen, um dieses nicht Vorhandenseins eines gemeinsamen und darin auch widersprüchlichen Boden zu verdeutlichen.

    1.) Sie sprechen wiederum von einem Ausnahmezustand, den das Parlament aufzuheben hätte. Wie ich bereits erläuterte gibt es diesen "beschlossenen Ausnahmezustand" nicht. Ihre Argumentation mündet für mich darin, dass wir in einem Angstvirus leben würden. Aus meinen Einsichten gibt es eine reale, ernsthafte Bedrohung durch Sars-Cov 2, sowie daraus folgend durch Covid-19. Dies bestreiten Sie, so mein Lesen in vielen Beiträge ihres Blogs.

    Von einer solchen Grundlage aus, der Anerkennung der Ernsthaftigkeit der Erkrankungen durch die Infektion mit Sars-Cov2 ist eine Diskussion um die Einschränkungen der Grundrechte absolut notwendig, der Frage liegt ein Notlage, die ich sehe, weiter vor. Dies geschieht, aber weit in zu geringem Maß. Dass ein Teil der demokratischen Grundrechte eingeschränkt sind, habe ich nie bestritten. Damit ist aber die Verfassung nicht außer Kraft gesetzt, sondern damit sind Freiheitsrechte temporär auf ihrer Grundlage eingeschränkt. Über die Gefahr solcher Maßnahmen, ihre Dauer wird zu wenig, auch parlamentarisch diskutiert. Aber auf welchen Grundlagen, welcher Anerkennung einer nicht immer eindeutigen Wirklichkeit? Wer legt diese fest, bzw. wie wird sie benannt? Sie lassen für solche Fragestellungen, so meine Einschätzung in ihrem Blog keinen Raum.

    2.) Sie sprechen von einem Angst, - oder Verwirrungsvrirus. Für mich sind dies eindeutig
    Worte, die Angst schüren, mir erscheint das als eine bewusste Entscheidung, in der sie
    vielen Stimmen, z.B. auf Seiten der Querdenkenbewegung folgen, als das sie für mich auf reale- und wirklichkeitsnahe Analysen und Wahrnehmungen beruhen. Vielmehr öffnen diese den Weg hin zu verborgenen Mächten oder Interessen, die diese Krise hervorgerufen hätten, bzw. hervorrufen oder zu ihren Zwecken und Zielen ausnützen wollen, wie Sie es in den Beiträgen dieses Blogs z.B. der Charité oder dem Staat unterstellen. Diese und andere Argumentationswege versperren und verunmöglichen mir weitere Diskussionen, da sie eine widersprüchliche Wirklichkeit, wofür die Covid-Krise ein Beispiel ist, nicht anzuerkennen scheinen und damit die Wirklichkeit dieser Krise in ein oder mehrere verwandte Erklärungsmuster fassen, ja beinahe zwängen. Diesem Zwang, dieser Engfassung, die Sie z.T. berechtigt an andere Positionen zu dieser Krise kritisieren, kann ich nicht weiter folgen. Mir bietet sich darin keine Möglichkeit der Teilhabe oder des Dialogs, des möglichen Widerspruchs. Das wird mir heute deutlich. Hier liegt mein Abschied, der in gewisser Weise auch ein persönliches Scheitern meinerseits ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Wagenmann

  • #10

    Michael Christian Gerhard Günther (Freitag, 25 September 2020 12:55)

    Wer sich auf obigen Beitrag vorurteilsfrei einlässt, der erkennt eine erstaunliche Hebelwirkung an einem "Felsklotz", der einen ansonsten gangbaren Weg versperrt. ... .

    Und der Diskurs bezüglich unterschiedlichen Verhaltensformen in der Covid-19-Krise ist weiterhin in Bewegung, wie die durchweg beachtenswerten Kommentare dieses Blogs zeigen, weil wichtige Fragen bisher ungeklärt sind.--- Die obige Stellungnahme von Herrn Neider beeindruckt durch fundierte (gut begründete) unaufgeregte Art. Solche Studien reiche Leistungen sind umfassend hilfreich.

    Nach meinen Beobachtungen provoziert die Covid-19-Krise überall zumindest in Ansätzen "ganzheitliches" Denken in diversen Variationen bezüglich der Gegenwart mit Blick besonders auf unmittelbare Zukunft. Gleichzeitig erleben Frau / Mann sich selbst in der Krise und begegnen dabei deutlicher ihren Interessen, ergänzend Wertvorstellungen und damit durchdrungen von persönlichen (individuellen) Positionierungen in der weiterhin unbestreitbaren Meinungsvielfalt.

    Können wir Menschen komplett uns tendenziell und praktisch auf generelle Konsense einigen, betreffend diese Krise, und daraus folgernde Zukunftsgestaltungen? Ich selbst bin diesbezüglich skeptisch, denn es bestehen hier in großen Mengen gegenseitige, unverträgliche Grundüberzeugungen, genauso Prinzipien für Gestaltung eigener Biografie.

    Die Richtung der Argumentation im obigen Beitrag ist mir sympathisch, weil sie einen ganzheitlichen Ansatz pflegt, der natürliche seelisch-geistige Bildung und solche Entwicklung in den Vordergrund rückt . Diese motivierende Gesinnung ist nach meiner Meinung gleichzeitig ein bestes Mittel gegen jegliche Ängste, weil sie die positiven Kräfte der Psyche mobilisiert. Die Haltung von Herrn Neider verlangt bestimmte gesamtgesellschaftliche umfassende Konsequenzen. Sie setzt unter anderem auf die Qualitäten unverdorbener (reiner) Natur (und ihre Pflege und Kultivierung nach bestimmten "Spielregeln") deshalb ihren Wert für genauso daraus resultierende tendenzielle Gesundheit des physischen Leibes, damit einem starken Immunsystem. Herr Neider ist vermutlich eine Befürworter für engagierten Umweltschutz und wider jeglichen Umweltverschmutzungen im großen Stil (das unterstelle ich hier "frech"). Damit ist gleichzeitig eine Grundposition in der heutigen Zeit zart angedeutet.

    Die Verteidigung hervorragend dieser Grundposition bezieht sich ohne Zugeständnisse auf den Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.--- Das ist deutsches Recht und zwar im Grundgesetz festgeschrieben. Es schließt aus Argumentationen nach dem Motto: "Nur ein bisschen Antasten dieser Würde schadet keinem und ist (doch ... ???) allgemein gesamtgesellschaftlich unumgänglich nützlich." Hier drängen sich andere Grundpositionen ungebührlich und widerrechtlich in solche Verteidigung. Das Grundgesetzt beinhaltet seinen kompromisslosen ersten Artikel, der von dessen Müttern und Vätern in weiser Voraussicht genauso manifestiert wurde. --- Das muss weiterhin verfassungskonforme Politik berücksichtigen und ist gleichzeitig die Schwierigkeit für gegenwärtiges politisches Regieren und jeglicher staatlichen Verwaltung.

  • #11

    Elke Walker (Samstag, 26 September 2020 00:19)

    Sehr geehrter Herr Neider,
    Ihre Darstellung erscheint mir reichlich einseitig und tendenziös - genau das was aus dem Kreis der Kritiker Medien, Politik und Naturwissenschaften vorgeworfen wird - und leider auch zum Teil abwertend, unterstellend und polemisch ( s. Antwort auf Herrn Wagenmann). Dazu noch ebenso Angst erzeugend, nur mit der entgegengesetzten Zielrichtung.
    Sollten wir als Anthroposophen nicht besser als Andere fähig sein, die christliche Mitte anzustreben, beim Ringen um und Suchen nach der Wahrheit fair und offen nach allen Seiten zu sein und zu bleiben??
    Auch scheint mir, dass es Ihnen im Gegensatz zu mir bis jetzt erspart geblieben ist, mit einer COVID-19-Erkrankung hautnah konfrontiert worden zu sein! Vielleicht wäre dann Ihr Blick auf die Erkrankung und die vorbeugenden Maßnahmen ein vorsichtigerer und abgewogenerer!
    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Walker

  • #12

    Elke Walker (Dienstag, 29 September 2020 23:11)

    Sehr geehrter Herr Neider,
    ich melde mich nun nochmals bei Ihnen zu Worte mit der ausdrücklichen Bitte um mehr Vielfalt und Unvoreingenommenheit in Ihrer dankenswerten Informationstätigkeit!
    Zu den Themen Kreuzimmunität und Infektionssterblichkeit gibt es neue Studien, vorgestellt im neuesten Drosten-Podcast, Nr. 58.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Walker